Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für diese Website ist
Dr. Doreen Mölders
Historisches Museum Frankfurt
Saalhof 1
60311 Frankfurt am Main
E-Mail: frankfurthistory@stadt-frankfurt.de
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz@stadt-frankfurt.de. oder unter der Adresse: Referat Datenschutz und IT-Sicherheit der Stadt Frankfurt am Main, Sandgasse 6, 60311 Frankfurt am Main.
Rechtsgrundlagen & Zwecke
Die Daten werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet.
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für Zwecke der Datensicherheit genutzt.
Rechte der Betroffenen
Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft nach Art. 15 DS-GVO über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.
Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung
Sie können nach Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben nach Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren. Hierzu gehört auch die für den Verantwortlichen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, 0611/1408-0, poststelle@datenschutz.hessen.de.
Speicherdauer
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.